Kampfrichterschulungen

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Materialien Kampfgericht

Nach den Offiziellen Basketball-Regeln ist für alle Spiele ein Kampfgericht vorgeschrieben, bestehend aus Anschreiber, Anschreiber-Assistent, Zeitnehmer und Wurfuhr-Zeitnehmer. Bei bestimmten Spielen, insbesondere bei internationalen Wettkämpfen und bei Spielen der Bundesligen, wird zusätzlich ein Kommissar eingesetzt.

Das Kampfgericht hat sich so rechtzeitig in der Spielhalle einzufinden, dass es vollständig und – je nach Liga – spätestens 45 bis 30 Minuten vor Spielbeginn am Anschreibertisch die Arbeit aufnehmen kann.
Eine einheitliche Kleidung der Kampfrichter ist in bestimmten Ligen vorgeschrieben und wird generell empfohlen.
Die Kampfrichter sitzen an einem Tisch, der auf der Seite der Mannschaftsbänke in Höhe der Spielfeldmitte zwei Meter von der Seitenlinie entfernt steht.

Ebenfalls am Anschreibertisch dürfen Personen mit folgenden Aufgaben ihre Plätze einnehmen:
Bediener der Anzeigetafel, die Scouter, Hallensprecher und Musik-Einspieler.
Sie sind gemäß Definition zwar nicht Teil des Kampfgerichts, haben aber mit diesen Plätzen ein Privileg und sind an die Anordnungen der Schiedsrichter bzw. des Kommissars gebunden.

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